Geschäftsordnung
Freunde der Querflöte achten und tolerieren einander. Sie vermeiden ungebetenes Belehren und rivalisierendes Herausstellen der eigenen Leistung.
I Der Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins wird auf der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
2. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Kassenwart/in.
3. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt.
4. Der/die Vorsitzende leitet den Verein und ist für die inhaltliche Ausrichtung der Jahreshauptversammlung verantwortlich. Diese Aufgabe kann auch delegiert werden. In musikalischen Fragen wird er/sie ggf. vom musikalischen Beirat beraten. (siehe auch unter 8)
5. Der/die Geschäftsführer/in leitet die Geschäfte des Vereins.
6. Der/die Kassenwart/in führt die Kasse und gibt einmal jährlich nach erfolgter Kassenprüfung durch die gewählten Kassenprüfer/innen einen Kassenbericht.
7. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten außer der Erstattung ihrer Auslagen für den Verein keinerlei Vergütung.
8. Die Aufgabe des musikalischen Beirats ist u.a., die/den Vorsitzende/n bei der Auswahl der Jahresgabe zu unterstützen und sie/ihn ggf. in musikalischen Fragen zu beraten. Er wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt und besteht aus mindestens vier Personen mit Fachkenntnissen.
II Laufende Aufgaben des Vereins
1. Der Verein unterhält eine Notenbibliothek, die von dem/der Notenwart/in verwaltet wird. Mitglieder des Vereins können dort Notenmaterial für den eigenen Gebrauch ausleihen. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel 1 Monat. Die Ausleihe ist kostenlos, die Versandkosten trägt der/die Ausleiher/in.
2. Der Verein ist bemüht, seinen Mitgliedern bisher unveröffentlichtes Flötennotenmaterial zugänglich zu machen. Diese Noten werden auch in die Bibliothek integriert. In der Vereinszeitschrift wird über die Neuzugänge berichtet.
3. Zur Bildung von regionalen Musikkreisen können beim Vorstand Adressen der in dem entsprechenden Gebiet wohnenden Mitglieder angefordert werden.
III Veranstaltungen
1. In einem jährlich erscheinenden Jahresplan und durch entsprechende Veröffentlichungen in der Vereinszeitschrift (Klappe) werden den Mitgliedern alle angebotenen Veranstaltungen mitgeteilt.
2. Wochenendtagungen, Lehrgänge oder sonstige musikalische Begegnungen können von jedem Mitglied des Vereins angeboten und durchgeführt werden. Die Abrechnung und das Risiko der Veranstaltung übernimmt der/die Leiter/in der Veranstaltung. Ein finanzieller Beitrag des Vereins ist nicht möglich, sofern nicht der Verein selbst als Veranstalter auftritt.
3. Alle geplanten Veranstaltungen sind mit dem Vorstand abzusprechen und müssen inhaltlich der Vereinssatzung entsprechen.
4. Nichtmitglieder zahlen zusätzlich einen halben Jahresbeitrag als Verwaltungskostenbeitrag. Der/die Leiter/in der Veranstaltung rechnet diesen Verwaltungskostenbeitrag mit der Kassenwartin ab.
5. Kosten, die bei einem Rücktritt von einer Veranstaltung entstehen, sind ggf. von dem/der Teilnehmer/in zu übernehmen.
6. Vorgesehene Veranstaltungen für das folgende Jahr sind der Geschäftsstelle spätestens bis zum 1. Oktober des laufenden Jahres mitzuteilen. Nur so ist eine sichere Werbung für die Veranstaltung von Seiten des Vereins möglich.
Gültig seit 28.07.2022